adler SV IngBuero

ENERGIEAUSWEIS

Verpflichtung durch EU- Richtlinie

imageGemäß der in Österreich umzusetzenden EU-Richtlinie wird bei allen neuen Gebäuden ein Energieausweis benötigt und dies bereits beim behördlichen Bauverfahren.

Durch das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) ist ab 01.12.2012 nun zwingend bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie ein Energieausweis vorzulegen. Dies betrifft auch umfassendere Sanierungen, Zu- und Umbauten sowie das Vermieten einer Wohnung. Ebenfalls ist bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten der Energieausweis rechtzeitig vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des sogenannten Energieausweises beträgt zehn Jahre und die Verantwortung für das Vorliegen obliegt dem Bauherrn, dem Vermieter bzw. dem Verkäufer des Objekts.
Energieausweise dürfen nur von einer befugten, sowie qualifizierten Person ausgestellt werden und beinhalten die erforderlichen Kennwerte Ihres Hauses, wie beispielsweise:

  • den Heizwärmebedarf (HWB)
  • den Warmwasser- Wärmebedarf
  • den Heiztechnik- Energiebedarf
  • den Endenergiebedarf
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)

Mit 1. Jänner d.J. trat die Änderung der Wiener Bautechnikverordnung in Kraft. Damit ist für die Energieausweis-Berechnung die OIB-Richtlinie 6, 2011 maßgeblich.

SCHALLSCHUTZ

Schutz und Ruhe

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Unmittelbarer Schutz für den Menschen zählt zu den vorrangigen Wünschen, Zielen und Aufgaben im Bauwesen. Das natürliche Bedürfnis nach Ruhe in den eigenen vier Wänden ist diesem Schutzgedanken zuzuordnen, welcher heutzutage verstärkt ausgeprägt ist. Somit kommt dem Schallschutz vor allem im Wohnbau auch ein besonderer Stellenwert zu.

 

 

 

 

SANIERUNGSKONZEPTE

Sanierungsmaßnahmen und deren Überwachung

imageEnergetisch, sowie ökonomisch optimierte Abstimmung von den verschiedensten Sanierungsmaßnahmen bilden das sogenannte Sanierungskonzept in der Baubranche.  Das Team HALBGEBAUER bietet ein ganzheitlich, fundiertes Sanierungskonzept und erstellt darüber hinaus falls erforderlich ein sogenanntes Sanierungsgutachten oder eine Sanierungsplanung für sie zusammen.

Bestandteile eines Sanierungskonzeptes:

  • Aufnahme des Ist-Zustandes (Energienachweis nach EU Richtlinie)
  • Aufstellung der technisch/ baurechtlich Maßnahmen
  • Grobkalkulation der Betriebs- und Investitionskosten
  • Förderungsberatung
  • Berechnung des Heizwärmebedarfs nach der Sanierung